Zahnzusatz-Versicherung

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Zahn­ersatz ist teuer. Ein fester Zuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen gewähren, deckt die Rechnung für eine Krone, eine Brücke, ein Implantat oder ein Inlay nur zum kleineren Teil ab. Die Rechnung für Zahn­ersatz auf einem Implantat kann sich beispiels­weise auf 3.000 Euro belaufen. Die Kasse zahlt davon zurzeit 387 Euro. Aus einer sehr guten Zahn­zusatz­versicherung erhält der Kunde weitere 
2.300 Euro. Um hohe Kosten abzu­federn, kann es sinn­voll sein, eine Zusatz­versicherung abzu­schließen.

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So teuer kann Zahnersatz werden !

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Auslandsreise-Krankenversicherung unbedingt wichtig !!

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Was gibt es für Reiseversicherungen?

Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.

GDV
Unter Reiseversicherungen versteht man Versicherungen, die im Rahmen von Reisen gesondert abgeschlossen werden. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder einen festgelegten Zeitraum.

 

Was leisten die Reiseversicherungen?

Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.

Ausgewählte Reiseversicherungen im Überblick

 

Auslandsreise-Krankenversicherung
GDV Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich.

 

Vier Argumente für die Auslandsreise-Krankenversicherung

1| Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise chronisch krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z. B. Dialyse-Patienten). 2| Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter – beispielsweise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert.
3| Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. 4| Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz.

Thomas Sachs

(Versicherungsfachmann BWV)

Mobil :  01522-89 80 90 4

E-Mail geschäftlich :                     Vvg.freiburg@gmail.com

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