Zahnersatz ist teuer. Ein fester Zuschuss, den die
gesetzlichen Krankenkassen gewähren, deckt die Rechnung für eine Krone, eine Brücke, ein Implantat oder ein Inlay nur zum kleineren Teil ab. Die Rechnung für Zahnersatz auf einem Implantat kann
sich beispielsweise auf 3.000 Euro belaufen. Die Kasse zahlt davon zurzeit 387 Euro. Aus einer sehr guten Zahnzusatzversicherung erhält der Kunde weitere
2.300 Euro. Um hohe Kosten abzufedern, kann es sinnvoll
sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Meine Empfehlung : MEGA.DENT
Was gibt es für Reiseversicherungen?
Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist
oder auf hoher See die Seele baumeln lässt.
Was leisten die Reiseversicherungen?
Schnell kippt die Stimmung, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den
finanziellen Folgen solcher Situationen.
Ausgewählte Reiseversicherungen im Überblick
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Auslandsreise-Krankenversicherung
Vier Argumente für die Auslandsreise-Krankenversicherung
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Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise chronisch krank sind und absehbar während einer
Auslandsreise behandelt werden müssen (z. B. Dialyse-Patienten).
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Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter – beispielsweise nach einem
Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert.
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Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der
gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.
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Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz.
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