Kein Mensch kann sich sicher sein, dass er bis weit nach dem Renteneintritt lebt. Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stirbt immerhin etwa jeder siebte Bundesbürger (14,9%) schon zwischen dem 30. und dem 65. Lebensjahr. Im Alter von 45 bis 65 Jahren sterben etwa 13 Prozent.
Anders als viele Versicherungsvertreter sagen, ist eine Risikolebensversicherung aber keineswegs ein Muss. Insbesondere wer keine Hinterbliebenen zu versorgen hat und keine Schulden hinterlässt, kann auf diese Absicherung verzichten. Die beiden klassischen Bedarfsfälle sind:
Darüber hinaus kommt die Versicherung für Geschäftspartner mit einer gemeinsamen Firma in Betracht. Dabei ist es grundsätzlich möglich, den Vertrag auf die Firma laufen zu lassen.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, sowohl den eigenen Tod als auch den des Partners abzusichern. Für verheiratete Paare kommt dann eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung (oft kurz „verbundene Leben“ genannt) infrage. Wenn ein Partner stirbt oder beide Partner gleichzeitig ums Leben kommen, zum Beispiel durch einen Autounfall, zahlt eine solche Police an die Hinterbliebenen – aber nur einmal. Das kann sinnvoll sein, wenn es nur um die Absicherung eines Kredites geht.
Es ist in aller Regel billiger, eine verbundene Leben abzuschließen als zwei getrennte Verträge auf zwei Leben. Aber sie bietet nicht die Flexibilität, unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten zu vereinbaren. Außerdem kann es sein, dass beim Tod beider Partner die Kinder nicht ausreichend versorgt sind. In vielen Fällen hat auch bei verheirateten Paaren die Lösung mit zwei Risikolebensversicherungen Sinn. Ein Vergleich der beiden Varianten lohnt sich.
Die Risikolebensversicherung ist eine der wenigen Versicherungen, bei denen es in erster Linie auf den Preis ankommt. Das liegt daran, dass es bei der Auszahlung der Leistung keine Probleme gibt – der Tod ist der eindeutigste Versicherungsfall, den es gibt. Selbst ein Suizid ist ab drei Jahren nach dem Abschluss des Vertrages versichert.
Welcher Anbieter für Sie der günstigste ist, bestimmen vor allem folgende Faktoren:
Die Frage, ob Sie hauptsächlich körperlich tätig sind, klärt der Versicherer anhand der Bezeichnung des ausgeübten Berufs. Sie können und sollten im Versicherungsantrag jedoch angeben, wenn Sie einen für Ihren Beruf unüblich hohen Prozentanteil an körperlicher Tätigkeit haben. Normal- und Übergewicht wird standardisiert anhand des Body-Mass-Indexes (BMI) gemessen. Diesen können Sie beispielsweise mit diesem Rechner bestimmen.