Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.
Vorteile für den Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Bis zu
welcher Höhe können Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangen? Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Entgelt in einer Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umwandelt. Im Jahr 2016 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 2.976 Euro. Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfond eingezahlt werden. |
Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:
Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung |
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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine sehr interessante Form der privaten Rente! Bekannt vor allem als Direktversicherung in Form einer Gehaltsumwandlung, arbeitgeber- und/oder arbeitnehmerfinanziert.
Die Sozialversicherungs- und die Lohnsteuerersparnis senken den Netto-Aufwand der Direktversicherung auf ca. 50%. Oft gibt der Arbeitgeber seine ersparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss dazu, wodurch der Eigenaufwand nochmals erheblich sinkt.
Natürlich sind die späteren Rentenleistungen im Gegenzug einkommensteuer- und auch krankenversicherungspflichtig. In der Regel aber sind die Vorteile während der Ansparphase höher.
Nun gehört zu einer bAV nach meiner Meinung zwingend eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).
Auf keinen Fall in Form einer Berufsunfähigkeitsrente, unbedingt jedoch als Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit!
So ist sichergestellt, dass das Versorgungsziel auch im Ernstfall erreicht wird. Denn endet die Lohnfortzahlung endet auch die Beitragszahlung über den Arbeitgeber! Eine private Fortführung ist im Falle der Berufsunfähigkeit in der Regel aber kaum möglich.
Eine Beitragsbefreiung bieten viele Gesellschaften im Rahmen der bAV an. Nach meinen Kenntnissen bietet aber nur die Allianz eine Beitragsbefreiung in Form einer Dynamik, die sogenannte BUZ(D), an, ohne dass die bAV selbst mit einer Dynamik hinterlegt werden muss!
D. h., die Allianz u. Stuttgarter erhöhen jedes Jahr der andauernden Berufsunfähigkeit den für die versicherte Person übernommenen Beitrag um einen zuvor festgelegten Prozentsatz. Nur so ist gewährleistet, dass die mit der Berufsunfähigkeit verbundenen Rentenkürzungen aufgefangen werden.
Oftmals müssen aus finanziellen Gründen andere private Rentenversorgungen gekündigt werden, was zu weiteren Einschränkungen führt. Wenn nun aber die Allianz auf nur 15 Jahre betrachtet jedes Jahr den Beitrag für den berufsunfähig Gewordenen um 5% erhöht, kommen hier sehr anständige Summen zusammen!
Nicht zuletzt stoßen Verträge der Allianz u. Stuttgarter bei einem Arbeitgeberwechsel seltener auf Widerstände des neuen Arbeitgebers, da diese Versicherer als solventes Unternehmen über einen insgesamt guten Ruf verfügen.
Daher mache ich im Bereich der bAV keine "Experimente"; die Allianz u. Stuttgarter gelten für mich, ob im klassischen oder indexgebundenen Tarif, als rundum beste Empfehlung zur bAV ! Dies bestätigt mir auch DAS INVESTMENT in der Ausgabe 03/2015
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Ich freue mich auf Ihre Anfrage